vertreten durch Herrn Christian Gibis, Dahlienstraße 8, 80935 München, Telefon: 089/3543745, E-Mail info@elektroanlagengibis.de,
USt.-Id-Nr.: DE129341896, HRB Nr. 98166, Amtsgericht München, Stand: 02.12.2025
1. Geltungsbereich:
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GIBIS Elektroanlagen GmbH (nachfolgend „wir“ oder „GIBIS“) und deren Vertragspartnern über Warenlieferungen, Reparaturleistungen, Montageleistungen sowie sonstige Werk- und Dienstleistungen.
- Vertragspartner ist sowohl
- Verbraucher gemäß § 13 BGB (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt), als auch
- Unternehmer gemäß § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt).
1.3 Abweichende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Widerrufsrecht für Verbraucher:
2.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2.2 Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Vertrags.
3. Verkaufs- und Lieferbedingungen:
3.1 Vertragsschluss
3.1.1 Bestellungen des Vertragspartners stellen ein Angebot zum Vertragsschluss dar.
3.1.2 Unsere Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
- Der Vertrag kommt zustande durch
- unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung, oder
- Lieferung der Ware.
3.1.4 Angebote gegenüber Unternehmern sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Lieferung, Gefahrübergang:
3.2.1 Wir liefern an die vom Vertragspartner angegebene Adresse innerhalb Deutschlands.
3.2.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an den Spediteur oder bei Abholung mit Bereitstellung der Ware über.
3.2.3 Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
3.3 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt:
3.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, soweit nicht anders angegeben.
3.3.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.3.3 Nachträgliche Änderungen der vom Vertragspartner bei Auftragserteilung angegebenen Rechnungsanschrift oder sonstiger abrechnungsrelevanter Daten können nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach Prüfung durch uns vorgenommen werden.
3.3.4 Ist der Vertragspartner Unternehmer und erfolgt die Änderungsanforderung erst nach Erstellung der Schlussrechnung, sind wir berechtigt, den hierfür entstehenden administrativen Aufwand in Höhe einer Pauschale von 30,00 EUR zu berechnen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Wir behalten uns vor, anstelle der Pauschale den konkret entstandenen Aufwand zu berechnen, sofern dieser höher ist und von uns nachgewiesen wird.“
Eigentumsvorbehalt:
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gegenüber Unternehmern (B2B) gilt zusätzlich:
- Die Ware bleibt Eigentum von der GIBIS Elektroanlagen GmbH, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind.
- Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Entsteht Miteigentum, erwerben wir daran einen dem Wert der Vorbehaltsware entsprechenden Anteil.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte in voller Höhe sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Zu anderen Verfügungen über diese Forderungen ist er nicht befugt.
- Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf und solange kein Zahlungsverzug besteht zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf unser Verlangen hat er die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen, uns die zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen zu übergeben und Auskünfte zu erteilen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu informieren. Er hat uns alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
3.4 Gewährleistung:
3.4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Sachmängelhaftung).
- Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt folgendes:
- Die Art der Nacherfüllung wird durch uns bestimmt.
- Für Handelsgeschäfte gilt zusätzlich § 377 HGB.
- Im Fall der Ersatzlieferung umfasst der Nacherfüllungsanspruch nicht die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware sowie des Einbaus der mangelfreien Ersatzware.
- Mängelansprüche des Unternehmers verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden.
3.5 Haftung:
3.5.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3.5.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Reparatur- und Montagebedingungen:
4.1 Kosten & Kostenvoranschlag
4.1.1 Wird bei Vertragsschluss kein Gesamtpreis vereinbart, ist der Vertragspartner berechtigt, eine Kostengrenze zu setzen.
4.1.2 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
4.1.3 Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags können berechnet werden; der Vertragspartner wird hierüber vorab informiert.
4.1.4 Ergeben sich während der Reparatur höhere Kosten als im unverbindlichen Kostenvoranschlag oder treten Mängel auf, die zuvor nicht erfasst waren, informieren wir den Vertragspartner unverzüglich.
4.1.5 Bei einem von uns nicht zu vertretenden Reparaturabbruch erfolgt die Rückversetzung in den Ursprungszustand nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Kostenerstattung.
4.1.6 Die Arbeitsleistung wird nach gültigem Stundenverrechnungssatz abgerechnet; die erste angefangene Stunde wird voll berechnet, weitere Arbeitszeiten im Halbstundenintervall.
4.1.7 Verwendete Teile, Materialien, Sonderleistungen sowie Arbeits-, Fahrt- und Transportkosten sind gesondert auszuweisen. Bei Reparaturen nach verbindlichem Kostenvoranschlag genügt die Bezugnahme auf diesen, Abweichungen sind besonders aufzuführen.
4.2 Beendigung / Kündigung:
Kündigt der Vertragspartner den Vertrag, sind die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie bereits bestellte Ersatzteile zu vergüten.
4.3 Zahlung:
4.3.1 Zahlungen sind nach Abnahme sofort fällig. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4.3.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer, stimmt er einer Abtretung der Forderungen an uns zu. Eine Ablehnung ist vor Vertragsunterzeichnung schriftlich mitzuteilen.
4.4 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners:
Der Vertragspartner stellt sicher:
- freien Zugang zum Arbeitsort,
- kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Energie und der erforderlichen Anschlüsse,
- Vornahme sämtlicher Handlungen, sowie Bereitstellung sämtlicher Materialien und Betriebsstoffe, die zu einer ggf. erforderlichen Testdurchführung nötig sind,
- Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorgaben.
Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach, können wir die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten durchführen.
4.5 Ausführungsfristen:
4.5.1 Zeitangaben zu Reparatur- oder Montagefristen sind unverbindliche Schätzungen.
4.5.2 Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streiks, Lieferengpässen oder behördlichen Eingriffen.
4.6 Abnahme:
4.6.1 Der Vertragspartner ist zur Abnahme verpflichtet, sobald wir die Fertigstellung anzeigen.
- Ist der Vertragspartner Unternehmer tritt eine Abnahmefiktion ein, wenn
- der Vertragspartner die Abnahme 14 Tage nach Fertigstellungsanzeige ohne berechtigten Grund verweigert, oder
- er die Sache in Gebrauch nimmt, ohne unverzüglich etwaige Mängel zu rügen.
4.6.3 Ist der Vertragspartner Verbraucher erfolgt die Abnahme erst durch ausdrückliche Bestätigung, nachdem die Leistung fertiggestellt und übergeben wurde. Eine automatische Abnahme durch Fristablauf oder Nutzung der Leistung findet nicht statt.
4.7 Pfandrecht:
4.7.1 Uns steht wegen der Forderungen aus dem bestehenden Vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Verbrauchers zu. Das Pfandrecht bezieht sich ausschließlich auf Forderungen aus diesem Auftrag.
4.7.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer steht uns ein gesetzliches Pfandrecht an allen Gegenständen zu, die im Rahmen des Auftrags in unseren Besitz gelangen, soweit Forderungen aus dem Vertrag bestehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt dies nur, soweit die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.8 Gewährleistung (Reparaturen):
4.8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4.8.2 Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
4.8.3 Eigenmächtige oder unsachgemäße Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter schließen die Gewährleistung für die betroffene Leistung aus. Gleiches gilt, wenn der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen auf Wunsch des Vertragspartners trotz eines Bedenkenhinweises unsererseits unterbleibt.
5. Streitbeilegung:
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
6.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzrechte unberührt.
6.2 Für Unternehmer ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der GIBIS Elektroanlagen GmbH.
6.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
7. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, ohne dass dadurch zwingende Verbraucherschutzrechte eingeschränkt werden.